Gleichstellungsplan der Universität Kassel (Broschüre)
Ziel des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes ist die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Bis zur Erreichung dieser Ziele werden durch berufliche Förderung auf der Grundlage von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen mit verbindlichen Zielvorgaben die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen für Frauen sowie die Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer verbessert.
Der 36-seitige Gleichstellungsplan entstand 2017/2018 in Zusammenarbeit mit dem Frauen- und Gleichstellungsbüro der Universität Kassel.
Leistungen: Satz und Gestaltung.